Fördermittel für Elektroautos und Ladestationen in Deutschland: Umfassende Übersicht für Privatpersonen und Unternehmen

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Fördermittel für Elektroautos und Ladestationen in Deutschland: Umfassende Übersicht für Privatpersonen und Unternehmen

Förderungen

Unsere umfassende Übersicht für Privatpersonen und Unternehmen

Die europäischen Länder bieten unterschiedliche Formen von Förderungen für Elektroautos und für Elektroauto-Ladestationen an. Wir haben eine Übersicht über mögliche Förderungen in Deutschland zusammengestellt.

Deutschland

Deutschland bietet die großzügigsten Fördermaßnahmen in Europa, da das Land bemüht ist, vor dem Jahr 2030 das Ziel von 10 Millionen Elektroautos und 1 Million Ladestationen zu erreichen. Im sommerlichen Coronafolgen-Förderpaket, das einen Umfang von 130 Milliarden EUR hat, befindet sich auch eine umfangreiche Finanzierung, die die Zuschüsse für Elektroautos so weit erhöht, dass sich nun beispielsweise ein Seat Mii Electric für weniger als 11.000 EUR erwerben lässt. Wir haben alle wissenswerten Fakten zusammengestellt:

Förderung von Elektroautos

Fördermaßnahmen

Das deutsche „Umweltbonus“-Programm fördert den Kauf von Elektroautos und die Abschaffung von Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotor unter anderem mit folgenden Maßnahmen:

  • Anschaffungszuschuss:
    • Für Fahrzeuge bis zu 40.000 EUR:
      • Vollelektrisch: 9000 EUR
      • Plug-in-Hybrid: 6750 EUR
    • Für Fahrzeuge bis zu 65.000 EUR:
      • Vollelektrisch: 7500 EUR
      • Plug-in-Hybrid: 5625 EUR
    • Ein weiterer Bonus in Höhe von 100 EUR wird bezahlt, wenn das erworbene Elektroauto mit einem Fahrzeug-Warngeräusch-Generator (AVAS) ausgestattet ist.
    • Bis 2030 wird ein einmaliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten für reine Elektroautos bezahlt, die im Rahmen gewerblicher Lieferung zum Einsatz kommen.

Steuervorteile

Kraftfahrzeugsteuer:

  • Reine Elektroautos, die zwischen 2011 und 2030 zugelassen werden, werden für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Damit können Fahrzeughalter von Elektroautos in Deutschland pro Fahrzeug und Jahr im Durchschnitt 194 EUR sparen. Dieser Betrag kann abhängig vom Fahrzeugtyp auch höher sein.
  • Für Elektroautos und Hybridfahrzeuge sind Steuern zu entrichten, aber diese sind – da abhängig von den Kohlendioxidemissionen – niedriger als die für Fahrzeuge mit Diesel- oder Benzinantrieb.

Besteuerung von Dienstwagen:

  • Die private Nutzung von Dienst-Elektroautos mit einem Listenpreis von weniger als 60.000 EUR wird pro Monat lediglich mit 0,25 Prozent des Listenpreises angerechnet. Bei Diesel- und Benzinfahrzeugen beträgt der Wert hingegen 1 Prozent.
  • Die private Nutzung von Dienst-Hybridfahrzeugen oder von reinen Elektroautos mit einem Listenpreis von mehr als 60.000 EUR wird pro Monat lediglich mit 0,5 Prozent des Listenpreises angerechnet. Bei Diesel- und Benzinfahrzeugen beträgt der Wert hingegen 1 Prozent.

Umsatzsteuer:

  • Diese war zeitweise gesenkt worden, und zwar vom 1. Juli bis zum 30 Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent. Diese Steuervergünstigung kam sowohl reinen Elektroautos als auch Hybridfahrzeugen zugute.

Lokale Förderungen von Elektroautos

  • Abhängig vom Wohnort zahlen einzelne Städte und Kommunen einen zusätzlichen Zuschuss zum Anschaffungspreis in Höhe von 1500 EUR (hier zu überprüfen).
  • Teilweise zahlen lokale Energieunternehmen neuen oder auch Bestandskunden weitere Fördergelder für Elektroautos.
  • Kostenloses Parken
  • Reservierte Parkplätze
  • Nutzung von Busspuren

Zuschüsse zum Laden von Elektroautos

Fördermaßnahmen für Privatpersonen:

Bundesweite Zuschüsse:

  • Die KFW-Bank führte im November 2020 die Initiative „Wohngebäude 440“ ein und stattete diese mit einem Betrag von 3 Millionen EUR aus.
    • Hierüber ist für jede Ladestation eine Förderung in Höhe von 900 EUR zu erhalten, die Folgendes abdeckt:
      • Kosten für Installation und Anschluss der Ladestation
      • Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation

Kriterien für die bundesweiten Zuschüsse

  • Gilt für private Eigentümer, Mieter und Vermieter.
    • Ausgeschlossen sind öffentliche Ladestationen und Ladestationen zum Laden von Dienstfahrzeugen.
    • Die Gesamtkosten für Anschaffung und Installation müssen mindestens 900 EUR betragen.
    • Die Ladestation muss vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
    • Gilt nur für Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.

Regionale Zuschüsse:

  • Nordrhein-Westfalen: 50 Prozent (max. 1000 EUR) der Anschaffungs- und Installationskosten für privat genutzte Ladestationen über das „Sofortprogramm Elektromobilität“.
  • München: 40 Prozent der Gesamt-Nettokosten (höchstens 3000 EUR pro Ladepunkt mit einer Kapazität von bis zu 22 kW; höchstens 10.000 EUR pro Schnellladepunkt mit einer Kapazität von mehr als 22 kW): umfasst Anschaffungspreis, Installation und Planung.
  • Hannover: 500 EUR Zuschuss für Anschaffung und Installation einer Ladestation mit intelligenter Steuerung.
  • Limburg: 300 EUR Zuschuss pro Wechselstrom-Ladestation.

Fördermaßnahmen für öffentliche Ladestationen:

  • Beim Kauf einer Ladestation von bis zu 22 kW wird ein Zuschuss bis zu 3000 EUR bezahlt.
  • Beim Kauf einer Gleichstrom-Ladestation von bis zu 100 kW wird ein Zuschuss bis zu 12.000 EUR bezahlt.
  • Beim Kauf einer Gleichstrom-Ladestation mit mehr als 100 kW wird ein Zuschuss bis zu 30.000 EUR bezahlt.
  • Die Anschlüsse an das Stromnetz werden mit bis zu 5000 EUR bei Niederspannung und mit bis zu 50.000 EUR bei Anschlüssen an das Mittelspannungsnetz gefördert.

Steuervorteile

  • Die Halter von Elektroautos als Privat- oder Dienstwagen müssen deren Laden am Arbeitsplatz nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Dienstwagennutzer, die ihre Elektroautos zu Hause laden, kommen in den Genuss einer Steuerminderung.
  • Arbeitgeber, die ein kostenloses Laden von Elektroautos und E-Bikes ermöglichen, werden für dieses Angebot nicht vor 2030 besteuert.

Fortsetzung: Staatliche Fördermaßnahmen und Zuschüsse infolge von Corona

Klimaschutzprogramm 2030 und aktuelle Pakete zur Wirtschaftsförderung infolge von Corona

  • Batterien und Infrastruktur: Im Rahmen des neuen Förderungspaketes in Höhe von 130 Milliarden EUR werden 2,5 Milliarden EUR für die Produktion von Batteriezellen und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur aufgewendet. Das Ziel dabei lautet, bis 2030 1 Million Ladestationen errichtet zu haben.
  • Elektrifizierung von Tankstellen: Die deutsche Regierung plant, von allen Tankstellen auch Möglichkeiten zum Laden von Elektroautos zu fordern. Dann werden auch Tankstellen als Ladestationen dienen.
  • Förderung von Herstellern: Im Rahmen des Bonusprogramms 2020 und 2021 zur Investition in „neue Technik, Prozesse und Anlagen“.
  • Austauschprogramm für Fahrzeugflotten: Im Rahmen des Wirtschaftsförderungsprogramms zur Abmilderung der Coronafolgen sind Maßnahmen geplant, Klein- und mittelständische Unternehmen sowie soziale Einrichtungen dabei zu unterstützen, die Erneuerung ihrer Flotten nicht wegen finanzieller Unsicherheit infolge der Pandemie einzuschränken. Das erste Programm unter der Bezeichnung Sozial & Mobil soll die E-Mobility im Stadtverkehr fördern und gemeinnützige Organisationen in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 200 Millionen EUR unterstützen. Das zweite Programm richtet sich an den Handel sowie an Kleinunternehmen und Mittelstand und bezuschusst den Einsatz von Elektroautos von bis zu 7,5 Tonnen.
  • Fördergelder für Busse und Lastwagen: Für einen begrenzten Zeitraum bis Ende 2021 wird die finanzielle Förderung von elektrischen Bussen und Lkws sowie von deren Ladeinfrastruktur erhöht. Private und kommunale Betreiber erhalten 1,2 Milliarden EUR für den Wechsel auf alternative Antriebe, was zu einer Umstellung innerstädtischer Transporte auf Strom führen soll.